Preisübersicht Talwiesenhallen

Festhalle

  1. Preise für Vereine und Organisationen aus Rielasingen-Worblingen pro Veranstaltung (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)

    Grundmiete Festhalle: 500 Euro
    Grundmiete Empore: 50 Euro
    Grundmiete Mehrzweckraum: 50 Euro
    Kaution (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer): 500 Euro
    Eine Probe ist frei
    Ab der zweiten Probe je
    50 Euro

    Preise inklusive Bühne, Grundausstattung Technik, Foyer, Küche, Garderobe (ohne Personal).
     
  2. Vereinsrabatte (gelten nur für Vereine aus Rielasingen-Worblingen) (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)

    Für die erste Veranstaltung in einem Kalenderjahr erhält jeder Verein aus Rielasingen-Worblingen einen Rabatt auf den regulären Preis wie folgt:

    Grundmiete Festhalle: 400 Euro
    Grundmiete Empore: 40 Euro
    Grundmiete Mehrzweckraum: 40 Euro
    Kaution (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer): 500 Euro 
    Ein Probe ist frei

    Ab der zweiten Probe je
    50 Euro
     
  3. Preise für auswärtige Vereine, Organisationen, Schulen (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)

    Grundmiete Festhalle: 700 Euro
    Grundmiete Empore: 70 Euro
    Grundmiete Mehrzweckraum: 70 Euro
    Kaution (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer): 500 Euro
    Eine Probe ist frei
    Ab der zweiten Probe je 70 Euro
    Kaution: 500 Euro

    Preise inklusive Bühne, Grundausstattung Technik, Foyer, Küche, Garderobe (ohne Personal).
     
  4. Preise für Gewerbliche pro Veranstaltung (zuzüglich der gesetzliche Umsatzsteuer)

    Grundmiete Festhalle (Ganztagspauschale 12 Stunden): 1.400 Euro
    Grundmiete Festhalle (Tagungspauschale 6 Stunden): 650 Euro
    Grundmiete Empore: 100 Euro
    Mehrzweckraum: 300 Euro (12 Stunden), 150 Euro (6 Stunden)
    Kaution (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer): 500 Euro

    Preise inklusive Bühne, Grundausstattung Technik, Foyer, Küche, Garderobe (ohne Personal), eine Bestuhlungsvariante.
     
  5. Preise für private Veranstaltungen (zuzüglich der gesetzliche Umsatzsteuer)

    Grundmiete Festhalle: 1.000 Euro
    Grundmiete Empore: 100 Euro
    Grundmiete Mehrzweckraum: 100 Euro
    Kaution (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer): 500 Euro
    Preise inklusive Bühne, Grundausstattung Technik, Foyer, Küche, Garderobe (ohne Personal)
     

        Allgemeine Regelungen für die Hallennutzung

  1. Für den Auf- und Abbau von Stühlen und Tischen durch die Gemeinde wird ein Kostenersatz in Höhe von 200 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt.
     
  2. Für die erweiterte Nutzung der Technik, sowie die Bereitstellung von Technik-Fachpersonal wird ein Kostenersatz nach Aufwand in Rechnung gestellt.
     
  3. Private Veranstaltungen:

    Die Hallen werden für feierliche Festlichkeiten an ortsansässige Privatpersonen vermietet. Die gesamte Miete ist im Voraus (bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) auf das Gemeindekonto zu überweisen. Zudem ist bei Privatveranstaltungen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung vorzuweisen.
     
  4. Alle gemieteten Räumlichkeiten sind besenrein zurück zu geben. Die Reinigung der Küche und des Geschirrs obliegt dem Mieter. Die erforderliche Reinigung ist jeweils vom Veranstalter vorzunehmen und vom Hausmeister abzunehmen. Reinigungskosten, die den üblichen Reinigungskosten (10 Stunden) übersteigen (verklebte Böden, beschmierte Wände und so weiter) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (22 Euro pro Stunde, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Mülltrennung und Müllbeseitigung ist Sache des Mieters.
     
  5. Die Vermietung des Mehrzweckraums erfolgt ausschließlich in Zusammenhang mit der Vermietung der Festhalle.
     
  6. Zusätzlich werden folgende Kostenerstätze in Rechnung gestellt:

    • Kosten für Sachschäden werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
       
    • Kostenersatz für Gemeindepersonal nach den jeweils festgesetzten Stundesätzen für Gemeindearbeiter nach zeitlichem Aufwand.
       
    • Für eine Absage/Ausfall der Veranstaltung gilt folgendes:

      Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40 Prozent der Grundmiete
      Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Grundmiete
      Danach: 80 Prozent der Grundmiete

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